Tja, liebes 1Live Facebook Team, wenn das mal nicht Ärger gibt:
§32, Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes:
“Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.”
http://norm.bverwg.de/jur.php?bwahlg,32
Muss man sich ja nicht dran halten, kann ja mal passieren:
Laut BildBlog kostet das bis zu 50.000€. Wer mehr dazu lesen will, hier gehts zum BildBlog Artikel: 18-Uhr-Prognose immer früher
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